Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.